AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPORT CAR DRIVE. Gültig ab 01.01.2020

1. Allgemein

Die Vermietung der Motorfahrzeuge, erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen. Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.

2. Übergabe des Mietfahrzeugs

Vor Mietantritt wird der KM Stand protokolliert und vollgetankt. Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietfahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeugs. Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe), wird ihm nach Möglichkeit und Verfügbarkeit ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf ein anderes Fahrzeug besteht nicht. Steht das Fahrzeug wegen Panne, Unfall, Stau oder höherer Gewalt dem betroffenen oder nachfolgenden Kunden nicht zur Verfügung, kann der Kunde den Mietpreis zurückfordern. Vom betroffenen Kunden können keinerlei Ansprüche finanzieller oder anderer Art geltend gemacht werden.

3. Mietzins

Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Depot im Voraus zahlbar. Mehrkosten sind nachträglich in Bar zu begleichen oder werden mit der Depot verrechnet. Wird der Gutschein nicht eingelöst, wird der Betrag nicht in Bar zurückerstattet, sondern wieder in Form von einem Gutschein. Ein Gutschein ist nur dann Gültig, wenn der gesamte geschuldete Betrag beglichen ist. Nicht gefahrene, inbegriffene KM werden nicht zurückerstattet!

4. Versicherung Sportwagen

Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflicht, Mietwagen und Vollkasko-Versicherung der Versicherungsgesellschaft AXA mit einem Kasko Selbstbehalt von CHF 2‘000.- pro Schadenfall. Für jugendliche Lenker unter 25 Jahren entsteht im Schadenfall ein zusätzlicher Haftplicht Selbstbehalt von CHF 1‘000.–. Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice. Der Selbstbehalt Fr. 2000.— wird im Schadenfall dem Mieter verrechnet.

5. Pflege des Fahrzeugs

Das Mietfahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten. Der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Mietfahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen bzw. damit zu fahren. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht in die Waschanlage. Bei Mieten des Fahrzeugs über Nacht oder mehrere Tage muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug geschützt in einer Garage abgestellt wird.

6. Benützung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeugs

Personen, die einen gültigen CH Führerausweis im Original vorweisen können. Transporte von Waren, Tieren oder Gefahrenstoffen, Fahrkurse oder Schleuderkurse, Geländeeinsätze oder Renneinsätze sind verboten! Sämtliche Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch die SPORT CAR DRIVE. Es dürfen keine Teile montiert oder demontiert/ausgetauscht werden. Ebenfalls verboten ist es das ESC / ESP ausschalten. Nicht zu empfehlen sind Parkhäuser sowie enge Parkplätze. 

7. Reparaturen

Im Inland dürfen Reparaturen nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selber. Der Mieter kann keine Treibstoffe, Reinigungs-, Abschlepp-, und Ersatzfahrzeuge oder etwa andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.

8. Unfall und andere Schadenfälle, sowie Bussen

Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Selbstbehalt für die Mietfahrzeuge beträgt 2’000.- CHF pro Schadenfall. Der Selbstbehalt Fr. 2000.— wird im Schadenfall dem Mieter verrechnet. Es ist in allen Fällen ein Schadenformular auszufüllen. Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, selbst verursachte Felgenschäden, Falschbetankung, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss oder jeglicher Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer nachgewiesen werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietfahrzeug sicher abgeschlossen wird. Während der Fahrt ist zu jeder Zeit das Strassenverkehrsgesetz zu beachten. Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer an die SPORT CAR DRIVE. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls sowie bei Alkohol- oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit entfallen jegliche Selbstbehalt Ausschlüsse und der Mieter kann für alle Schäden haftbar gemacht werden.

9. Rückgabe des Mietfahrzeugs

Das Mietfahrzeug ist Eigentum der SPORT CAR DRIVE. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör am vereinbarten Ort zurückzugeben. Abbestellung oder Verlängerung des Mietfahrzeugs haben mindestens 48 Stunden vor Antritt bzw. Ende beim Vermieter schriftlich zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt das hinterlegte Depot nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten. Die Übergabe Zeit und Rückgabe Zeit ist verbindlich. Bei unbeschränkten KM ist eine verspätete Rückgabe kostenpflichtig. Pro angebrochene 30min Verspätung werden Fr. 100.— verrechnet.

10. Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Rückgabe ist mit vollem Tank. Es darf nur Shell V-Power getankt werden. Beleg ist vorzuweisen. Abweichungen werden in Bar beglichen oder mit dem Depot verrechnet. Shell Wilerstrasse 208, 9533 Kirchberg, Migrol Service Industriestrasse 20A 8604 Volketswil.

11. Ausland

Fahrten im Ausland sind untersagt. Die SPORT CAR DRIVE lehnt jede Haftung ab. Individuelle Vereinbarungen können abgemacht werden. Bei bewilligten Fahrten im Ausland wird  das Depot  auf Fr. 2000.— gesetzt. Bei einem Diebstahl oder Totalschaden werden 20% vom Fahrzeugwert dem Mieter verrechnet. Die SPORT CAR DRIVE behält sich vor das Fahrzeug mit GPS zu überwachen.

12. Datenschutzklausel

Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, Durchführung oder Beendigung von der SPORT CAR DRIVE erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschliesslich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung. Hinweis: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: SPORT CAR DRIVE Chrobüelstrasse 14 9602 Bazenheid Betreff: Widerspruch Datenschutzklausel, oder per E-Mail an: sportcar@sportcardrive.ch

13. Sonstiges

Die SPORT CAR DRIVE ist berechtigt, die vorliegenden AGB mit all ihren Bestandteilen jederzeit zu ändern. Über allfällige Änderungen der AGB wird der Mieter informiert.

14. Vertragsverletzungen/Schlussbestimmungen

Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Bei Vertragsverletzung entscheidet der Gerichtsstand wer die Kosten zu tragen hat.

15. Gerichtstand

Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Kreisgericht Toggenburg.